Dr. med. Ralf-Peter Oelsner
Schloßstr. 27
21354 Bleckede

Telefon:05852 - 978978
Fax:05852 - 978979
E-Mail:info@praxis-oelsner.de
Rezepte:05852 - 9789746
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Hausarzt Praxis

Praxis Wegweiser

Liebe Patienten, auf dieser Informationsseite haben wir einen kleinen Wegweiser durch unsere Praxis zusammengestellt, der Ihnen helfen soll, sich bei uns wohl zu fühlen. Wenn Sie diese Tipps und Hilfen nutzen, unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, Wartezeiten kurz zu halten und die medizinischen Maßnahmen wirkungsvoll durchzuführen.

Krankenversichertenkarte

Bitte bringen Sie uns während einer laufenden Behandlung mit Beginn eines neuen Quartals am 1.1., am 1.4., am 1.7. und am 1.10. des Jahres Ihre Krankenversichertenkarte mit. Sie ersparen uns damit zusätzliche Arbeit.

Terminvereinbarung

Eine Terminvereinbarung ist -außer in Notfällen – sehr wünschenswert. Lassen Sie sich von uns beraten. Ohne Terminvereinbarung rechnen Sie bitte mit längeren Wartezeiten.

Neupatienten

Es spart Ihnen und uns Zeit, wenn Sie den Anamnesebogen (PDF) und die Einverständniserklärung zum Datenschutz (PDF) bereits ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.

Laboruntersuchungen

Blutentnahmen erfolgen von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 10.00 Uhr nach Terminabsprache.
Sofern nicht anders abgesprochen, kann ein leichtes Frühstück vor der Blutabnahme eingenommen werden.
Die Laborergebnisse können im Regelfall am Tag nach der Blutentnahme erfragt werden.

Rezepte

Aus qualitätssichernden Gründen und um Ihnen Wartezeit zu ersparen, können wir das Ausstellen Ihres Wiederholungsrezeptes und Ihrer Dauerüberweisungen während des laufenden Sprechstundenbetriebes nur noch in Notfällen durchführen. Nur wenn Sie einen Termin für einen Arztkontakt haben, erhalten Sie wie gewohnt weiterhin gleich Ihr Rezept.

Bitte informieren Sie sich auf der nachfolgenden Seite über alle Details zur Rezepteanforderung über den Rezept-Briefkasten, den Rezept-Anrufbeantworter oder die Rezept-Online-Anforderung. Denken Sie bitte an Chip-Karte bei Anfang eines neuen Quartals!

Hausbesuche

Hausbesuche finden während der sprechstundenfreien Zeit statt. Sprechen Sie uns bitte möglichst bis 12.00 Uhr auf die Notwendigkeit eines Hausbesuches an.

Patientenverfügung

"Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen.

Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen." (Quelle: bmjv.de)

Das PDF zum Ausdrucken in SW finden Sie auch auf den Seiten Patienteninfo der Ärztekammer Niedersachsen.